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Verkauf von gebrauchten Landmaschinen gegen Gebot


Landmaschinen gegen Höchstgebot 

Ab sofort können Gebote in einem verschlossenen Briefumschlag bis spätestens 31.05.2024 in der Gemeinde Odelzhausen abgegeben werden.

 

Bitte beachten Sie, dass der Umschlag wie folgt beschriftet werden muss:

„Bitte nicht öffnen – Gebot Landmaschinen“

Gemeinde Odelzhausen,  Frau Wintholler

Schulstr. 14, 85235 Odelzhausen

abgegeben werden.

 

Selbstverständlich kann das Gebot auch per Email an vergabe@odelzhausen.de eingereicht werden.

 

Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins setzen Sie sich bitte unter Tel.: 08134 / 9308-0 mit uns in Verbindung.

 

Die Auswahl erfolgt nach Höchstgebot. Bei gleichen Geboten entscheidet das Los.

Das Fahrzeug ist innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung an die Gemeinde Odelzhausen zu bezahlen.
Die Abholung erfolgt dann nach terminlicher Abstimmung innerhalb weiterer 7 Tage nach Geldeingang.

Das Fahrzeug wird gekauft wie gesehen. Damit werden jegliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

 

Wir freuen uns auf Ihr Gebot!

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