Amtliche Bekanntmachungen
Einträge: 13
Bodenrichtwerte
Anbei die aktuelle Bekanntmachung zu den Bodenrichtwerten im Landkreis Dachau zum Stichtag 31.12.2020.
Bekanntmachung Bebauungsplan "Am Anger" Odelzhausen
Der Gemeinderat der Gemeinde Odelzhausen hat in seiner Sitzung am 25.01.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Anger" der Gemeinde Odelzhausen beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich betrifft das 1.383 qm große Grundstück Flst.-Nr. 61/5 der Gemarkung Odelzhausen (Am Anger 4).
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Bauamtes der Gemeinde Odelzhausen, Schulstr. 14, 85235 Odelzhausen, 1. OG, Bauamt, Zimmer 9 während der allgemeinen Amtsstunden gerne zur Verfügung.
Aufgrund der gesundheitlichen Lage sind Anmeldungen unter Telefon 08134 / 9308-0 zwingend erforderlich.
Für den Fall einer persönlichen Einsichtnahme im Bauamt sind die geltenden Hygienemaßnahmen zwingend einzuhalten.
Bekanntmachung_Bebauungsplan "Sondergebiet Feuerwehrhaus Höfa, ehem. Blank Grundstück"
Der Gemeinderat Odelzhausen hat in seiner Sitzung am 28.03.2022
- die Aufstellung des Bebauungsplanes und
- die 16. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
"Sondergebiet Feuerwehrhaus Höfa, ehem. Blank Grundstück" beschlossen.
Bekanntmachung - 1. Änderung der Einbeziehungssatzung "Ebertshausen - Nördliches Oberfeld"
Der Gemeinderat der Gemeinde Odelzhausen hat in seiner Sitzung am 28.03.2022 die Aufstellung der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung "Ebertshausen - Nördliches Oberfeld" beschlossen.
Dies wird hiermit bekannt gegeben.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einzel- oder Doppelhauses auf einer Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 159/1 der Gemarkung Ebertshausen.
Die 1. Änderung der Einbeziehungssatzung "Ebertshausen - Nördliches Oberfeld" der Gemeinde Odelzhausen, die aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen und der Begründung besteht, wird in der Zeit von 19. April 2022 bis 19. Mai 2022 in der Gemeinde Odelzhausen ausgelegt.
Während der Auslegefrist kann jedermann Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Verspätet eigegangene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
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Veröffentlicht: 16.07.2019
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