« zurück

Bürgerservice Online

Ihre Anliegen / Unsere Aufgaben

Bild

Unser "Bürgerservice Online" bietet Ihnen die Möglichkeit, sich außerhalb der Öffnungszeiten zu informieren, um beispielsweise Anträge vorzubereiten oder Abfragen über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Ausweises zu machen.

Wir bauen den Online-Service kontinuierlich aus, um Ihnen Behördengänge - soweit möglich - ganz zu ersparen und die Verwaltungsangelegenheiten zu vereinfachen.

 

Viele Amtsgänge können Sie so mittlerweile auch online erledigen. 

 

 

Die richtige Tätigkeiten finden

 

Die nachstehenden Fachdienste stehen Ihnen online zur Verfügung:

Die Liste der Aufgaben wird von der Datenbank freistaat.bayern.de gefüttert.

Filter: Alle A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
  •  
  • Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

    Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

  •  
  •  
  • Abwasserentsorgung; Durchführung

    Die Abwasserentsorgung wird von den Gemeinden und Städten oder kommunalen Abwasserzweckverbänden wahrgenommen.
  •  
  •  
  • Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

    Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.

  •  
  •  
  • Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

    Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

  •  
  •  
  • Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung

    Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekannmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde. 

  •  
  •  
  • Antragsservice; Unterstützung durch Gemeinde

    Die Gemeinden unterstützen ihre Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren und halten Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die ihnen von anderen Behörden überlassen werden, bereit.
  •  
  •  
  • Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz; Maßnahmen der Kommune

    Die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

  •  
  •  
  • Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken

    Wer beabsichtigt, Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe abzugeben, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen.
  •  
  •  
  • Außenbereichssatzung; Erlass

    Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.
  •  
  •  
  • Auskunftssperre, Übermittlungssperre; Beantragung der Eintragung

    Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).

  •  
  •  
  • Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen

    Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

  •  
  •  
  • Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme

    Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
  •  
  •  
  • Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung

    Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.

  •  
  •  
  • Baugebiet; Erschließung

    Unter Erschließung ist die Herstellung bzw. Unterhaltung von Anlagen zu verstehen, die für die bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich ist.

  •  
  •  
  • Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
  •  
  •  
  • Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

    Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

  •  
  •  
  • Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

    Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.
  •  
  •  
  • Beauftragte der Gemeinde; Bestellung oder Wahl

    Gemeindliche Beauftragte sind Personen, die im Gemeindegebiet eine besondere Funktion ausüben.
  •  
  •  
  • Bebauungsplan; Aufstellung

    Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.
  •  
  •  
  • Beherbergungsstätte; Anmeldung

    Bei Unterkunft in einer Beherbergungsstätte, z. B. Hotel oder Pension, müssen Sie dort am Tag Ihrer Ankunft einen besonderen Meldeschein für Beherbergungsstätten unterschreiben. Bei Reisegesellschaften mit mehr als zehn Personen geht diese Verpflichtung auf den Reiseleiter über.

  •  
  •  
  • Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

    Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

  •  
  •  
  • Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

    Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

  •  
  •  
  • Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung

    Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

  •  
  •  
  • Beteiligungsbericht; Bereitstellung durch Kommune

    Gemeinden, Landkreise und Bezirke müssen jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellen, wenn ihnen mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.

  •  
  •  
  • Bewohnerparkausweis; Beantragung

    Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.

  •  
  •  
  • Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung

    Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde des Ortes anmelden, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Als Reeder von Seeschiffen müssen Sie den Kapitän und die Besatzungsmitglieder bei Ihrer Meldebehörde an- und abmelden.

  •  
  •  
  • Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz

    Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken.
  •  
  •  
  • Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung

    Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei  kommunalen Waldbesitzern beantragen.

  •  
  •  
  • Bürgerantrag; Einreichung

    Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

  •  
  •  
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung

    Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente 'Bürgerbegehren und Bürgerentscheid' ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden.

  •  
  •  
  • Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen

    Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.
  •  
  •  
  • Bürgerversammlung; Einberufung

    Die Bürgerversammlung stellt eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger in der Gemeinde dar.
  •  
  •  
  • Datenschutz; Unterrichtung, Beratung und Überwachung in öffentlichen Stellen

    Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese haben verschiedene Aufgaben.

  •  
  •  
  • Ehename; Erklärung

    Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.
  •  
  •  
  • Eheschließung; Anmeldung

    Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
  •  
  •  
  • Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug

    Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.

  •  
  •  
  • Kommunikation mit Kommunen; Übermittlung von Nachrichten und Dokumenten

    Sie können mit einer kommunalen Behörde auch online kommunizieren.
  •  
  •  
  • Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

    Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.
  •  
  •  
  • Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

    Mittels eines Grundstücksanschlusses schließen Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung an.
  •  
  •  
  • Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

    Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.
  •  
  •  
  • Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen

    Über Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung finanzieren Sie die Errichtung und Bereitstellung einer solchen Einrichtung nach dem Solidarprinzip mit.
  •  
  •  
  • Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

    Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.
  •  
  •  
  • Erschließungsbeiträge; Erhebung

    Aufgrund von Verträgen und Erschließungsbeitragsbescheiden können sich Zahlungspflichten für Grundstückseigentümer ergeben.

  •  
  •  
  • Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

    Die Gemeindebehörden führen für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten.

  •  
  •  
  • Feldgeschworene; Beauftragung

    Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.

  •  
  •  
  • Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

    Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

  •  
  •  
  • Feuerbeschau; Durchführung

    Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.
  •  
  •  
  • Freiwillige Feuerwehr; Feuerwehrdienst

    In Bayern kümmern sich rund 315.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute bei ca. 7.500 Freiwilligen Feuerwehren in den bayerischen Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Gegen den roten Hahn kämpfen auch sieben Berufsfeuerwehren und über 200 Werk- und Betriebsfeuerwehren.

  •  
  •  
  • Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

    Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.
  •  
  •  
  • Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

    Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

  •  
  •  
  • Kommunale Finanzangelegenheiten; Informationen

    Die Verwaltung der Finanzen ist eine zentrale interne Verwaltungsaufgabe von Gemeinden.

  •  
  •  
  • Fischereiabgabe; Zahlung

    Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.
  •  
  •  
  • Fischereischein; Beantragung

    Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.
  •  
  •  
  • Flächennutzungsplan; Aufstellung

    Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden aufgestellt. Sie beinhalten die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen.
  •  
  •  
  • Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

    Bauleitpläne, also der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne, werden von den Gemeinden in einem im Baugesetzbuch im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt. Dieses Verfahren beinhaltet auch eine Beteiligung der Bürger.
  •  
  •  
  • Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

    Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.
  •  
  •  
  • Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

    Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.
  •  
  •  
  • Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Erhebung

    Die Gemeinden erheben für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen Gebühren auf der Grundlage einer Friedhofsgebührensatzung.
  •  
  •  
  • Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde

    Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.
  •  
  •  
  • Einfaches Führungszeugnis; Beantragung

    Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
  •  
  •  
  • Führungszeugnis; Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses

    Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
  •  
  •  
  • Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses

    Das Europäische Führungszeugnisses muss nicht beantragt werden. Bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. 

  •  
  •  
  • Fundsachen im Gemeindegebiet; Fundanzeige und Verlustanzeige

    Wenn Sie eine verlorene Sache finden und diese an sich nehmen, müssen Sie es dem Fundbüro melden, wenn die Sache nicht direkt dem Eigentümer zurückgegeben werden kann. Wenn Sie einen Wertgegenstand verloren haben, können Sie im Fundbüro den Verlust anzeigen.

  •  
  •  
  • Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung

    Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.

  •  
  •  
  • Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung

    Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.
  •  
  •  
  • Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

    Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
  •  
  •  
  • Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

    Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
  •  
  •  
  • Geburt; Anzeige

    Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

  •  
  •  
  • Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister

    Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.
  •  
  •  
  • Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift

    Über die Verhandlungen des Gemeinderats sind Niederschriften anzufertigen.
  •  
  •  
  • Gemeinderatssitzung; Vorbereitung

    Zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters gehört es, die Beratungsgegenstände der Gemeinderatssitzungen vorzubereiten und den Gemeinderat unter Angabe der Tagesordnung mit angemessener Frist zu den Sitzungen einzuberufen.

  •  
  •  
  • Gemeindestraßen; Straßenbau

    Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets.
  •  
  •  
  • Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung

    Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.
  •  
  •  
  • Gemeindewahl; Durchführung der Wahl des ersten Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder

    Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt.
  •  
  •  
  • Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.
  •  
  •  
  • Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung

    Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
  •  
  •  
  • Gewässer dritter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz

    Staat und Kommunen ergreifen Schutzmaßnahmen und treffen Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwässern zu begrenzen.
  •  
  •  
  • Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten

    Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen.
  •  
  •  
  • Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

    Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

  •  
  •  
  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

    Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
  •  
  •  
  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger

    Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
  •  
  •  
  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger

    Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
  •  
  •  
  • Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung

    Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.
  •  
  •  
  • Gewerberegisterauszug; Beantragung

    Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.
  •  
  •  
  • Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung

    Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.
  •  
  •  
  • Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung

    Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
  •  
  •  
  • Kommunale Gleichstellungsarbeit; Informationen

    Kommunale Gleichstellungsbeauftragte überwachen und unterstützen die Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes auf kommunaler Ebene.
  •  
  •  
  • Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.
  •  
  •  
  • Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts

    Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.
  •  
  •  
  • Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

    Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

  •  
  •  
  • Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

    Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

  •  
  •  
  • Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

    Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

  •  
  •  
  • Grünordnungsplan; Informationen zur Aufstellung

    Der Grünordnungsplan ist ein Begriff aus der Landschaftsplanung. Er hat die Aufgabe die in den Naturschutzgesetzen bzw. den Landschaftsplänen formulierten Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege für das Gemeindegebiet bzw. Teile davon zu konkretisieren.
  •  
  •  
  • Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Anzeige bei Bereitung eines Hindernisses

    Wenn Sie auf einer gekennzeichneten Hauptabfahrt oder einem Hauptskiwanderweg ein Hindernis bereiten, müssen Sie dies anzeigen.

  •  
  •  
  • Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Beantragung einer Nutzungserlaubnis

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Hauptabfahrten und Hauptwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Wanderweg bestimmt ist, nutzen möchten.

  •  
  •  
  • Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen

    Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.

  •  
  •  
  • Heimatpflege; Bestellung eines Ortsheimatpflegers

    Hauptberufliche und ehrenamtliche Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger, öffentliche Institutionen und Vereine gestalten Heimatpflege. Die örtliche Kulturpflege fällt in den Wirkungskreis der Kommunen. Diese bestellen Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger für ihren Ort.

  •  
  •  
  • Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses

    Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten 'Kampfhundes' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.

  •  
  •  
  • Hundesteuer; An- und Abmeldung eines Hundes

    Die Gemeinden legen fest, in welchen Fällen Hunde an- und ggf. wieder abzumelden sind.
  •  
  •  
  • Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

    Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

  •  
  •  
  • Infektionsschutz; Informationen über Absonderungseinrichtungen

    Die Gemeinden stellen die notwendigen Räume, Einrichtungen und Transportmittel sowie das erforderliche Personal zur Durchführung von Absonderungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung zur Verfügung.

  •  
  •  
  • Kommunale Informations- und Kommunikationstechnik; Informationen zum Benutzerservice

    Der EDV-Benutzerservice gewährleistet einen reibungslosen Einsatz und eine koordinierte Nutzung der EDV bei kommunalen Behörden.

  •  
  •  
  • Kommunale Informations- und Kommunikationstechnik; Informationen zur Systembetreuung

    Die Systembetreuung oder Systemadministration ist für die Verwaltung der Computersysteme in der kommunalen Behörde zuständig.
  •  
  •  
  • Innenbereichssatzung; Erlass

    Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.
  •  
  •  
  • Kommunale Internetseiten; Nutzung

    Kommunale Behörden können über ihre Internetseiten verschiedene Informationen veröffentlichen.
  •  
  •  
  • Jugendzentrum; Angebote für Kinder und Jugendliche

    Ein Jugendzentrum oder eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung ist eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
  •  
  •  
  • Kinderreisepass; Beantragung und Verlängerung

    Den Kinderreisepass für ein deutsches Kind (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) können Sie bei der Gemeinde beantragen.
  •  
  •  
  • Kinderreisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist der deutsche Kinderreisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

  •  
  •  
  • Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Baukostenbeteiligung

    Für den notwendigen Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuungsangebote sind die Gemeinden zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden bei entsprechenden Bauinvestitionen durch die Gewährung von Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.

  •  
  •  
  • Kirchenaustritt; Erklärung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

  •  
  •  
  • Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

    Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

  •  
  •  
  • Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde

    Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.

  •  
  •  
  • Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

    Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
  •  
  •  
  • Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

    Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

  •  
  •  
  • Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.

  •  
  •  
  • Kommunale Bildungseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

  •  
  •  
  • Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

  •  
  •  
  • Kommunale Bücherei / Bibliothek; Ausleihe

    Gemeinden und Landratsämter können Medien, wie Bücher, Zeitschriften, Hörbücher oder DVDs verleihen.

  •  
  •  
  • Kommunale Bücherei / Bibliothek; Erlass einer Benutzungsordnung

    Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.

  •  
  •  
  • Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises

    Sie erhalten nach der Anmeldung einen Büchereiausweis oder Bibliotheksausweis. Für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek müssen Sie in der Regel eine Gebühr bezahlen.
  •  
  •  
  • Kommunale Ferienangebote; Informationen und Anmeldung

    Während der Ferienzeit können Gemeinden ein attraktives Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche anbieten.

  •  
  •  
  • Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

  •  
  •  
  • Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

  •  
  •  
  • Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

  •  
  •  
  • Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

  •  
  •  
  • Kommunale Gasversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

  •  
  •  
  • Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung

    Wenn Ihr Kind in einer kommunalen Kindertageeinrichtung betreut werden soll, müssen Sie es dort vorher anmelden.
  •  
  •  
  • Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

  •  
  •  
  • Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge

    Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.

  •  
  •  
  • Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung

    Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtung sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.

  •  
  •  
  • Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

  •  
  •  
  • Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

  •  
  •  
  • Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

  •  
  •  
  • Kommunale Partnerschaften; Pflege

    "Kommunale Partnerschaften" sind partnerschaftliche Verbindungen bayerischer Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit entsprechenden Kommunen im Ausland. Sie sind vereinbarte Freundschaftsverhältnisse zwischen den Kommunen verschiedener Länder.

  •  
  •  
  • Kommunale Publikationen und Materialien; Erhalt

    Kommunale Behörden können Publikationen kostenlos zur Verfügung stellen oder verkaufen.

  •  
  •  
  • Kommunale Selbstverwaltung; Informationen

    Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz garantieren den Gemeinden das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.
  •  
  •  
  • Kommunale Stellenangebote; Bewerbung

    Sie können sich auf Stellenangebote von kommunalen Behörden bewerben.
  •  
  •  
  • Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

  •  
  •  
  • Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

  •  
  •  
  • Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

  •  
  •  
  • Kommunale Unternehmen; Betrieb

    Gemeinden, Landkreise und Bezirke können Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung als Eigenbetriebe, selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in den Rechtsformen des Privatrechts betreiben.
  •  
  •  
  • Kommunale Veranstaltungen; Veröffentlichung von Informationen und Anmeldung

    Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen durchführen oder organisieren sowie Informationen über Veranstaltungen veröffentlichen (z. B. in einem Veranstaltungskalender).
  •  
  •  
  • Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags

    Die Gemeinden und Landkreise können u.a. auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern hin auszeichnungswürdige Personen für eine Ehrung mit der Kommunalen Dankurkunde sowie der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze vorschlagen. 

  •  
  •  
  • Kommunaler Finanzausgleich; Allgemeine Informationen

    Der kommunale Finanzausgleich umfasst einen Großteil der Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) sowie der Kommunen untereinander.

  •  
  •  
  • Kommunaler Hochbau; Informationen zum Bauunterhalt

    Die bauliche Unterhaltung von eigenen Gebäuden und mitverwalteten Einrichtungen ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.
  •  
  •  
  • Kommunaler Hochbau; Informationen zur Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen

    Die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Hochbauten ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.
  •  
  •  
  • Kommunaler Hochbau; Informationen zur Sanierungsplanung

    Die Hochbauverwaltung der Landratsämter und Gemeinden planen kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen.
  •  
  •  
  • Kommunaler Schlachthof; Erlass von Benutzungsbedingungen

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für den Schlachthof, der von einer Kommune betrieben wird.

  •  
  •  
  • Kommunaler Schlachthof; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Nutzung eines Schlachthofes, der von einer Kommune betrieben wird, können Benutzungsgebühren erhoben werden.

  •  
  •  
  • Kommunales Archiv; Beantragung der Nutzung von Archivgut

    Wenn Sie das in einem kommunalen Archiv verwahrte Archivgut nutzen oder einsehen möchten, können Sie dies beantragen.

  •  
  •  
  • Kommunales Behördennetz; Betrieb

    Landkreise können zusammen mit den kreisangehörigen Gemeinden ein kommunales Behördennetz betreiben.
  •  
  •  
  • Kommunale Netzwerke und Initiativen; Informationen

    Kommunale Behörden können sich in Netzwerken engagieren oder sich an Initiativen beteiligen.

  •  
  •  
  • Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

    Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.

  •  
  •  
  • Konzessionsabgabe; Zahlung

    Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.
  •  
  •  
  • Wohnsitz bei Aufenthalt im Krankenhaus, Heim oder ähnlichen Einrichtung; Anmeldung

    Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden, solange Sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.

  •  
  •  
  • Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte

    Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.

  •  
  •  
  • Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

    Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

  •  
  •  
  • Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer Ausnahme

    In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes. Ausnahmen von den Ladenöffnungszeiten müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

  •  
  •  
  • Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

    Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
  •  
  •  
  • Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

    Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.
  •  
  •  
  • Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug

    Mit der Überführung einer Leiche können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge.

  •  
  •  
  • Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage

    Ein "Katasterauszug zur Bauvorlage" wird häufig zur Beantragung einer Baugenehmigung benötigt. Dieser kann beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde angefordert werden.

  •  
  •  
  • Kommunale Liegenschaftsverwaltung; Informationen

    Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

  •  
  •  
  • Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen

    Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.

  •  
  •  
  • Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung

    Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.

  •  
  •  
  • Marktfestsetzung; Beantragung

    Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
  •  
  •  
  • Marktfestsetzung; Beantragung durch EU-Bürger

    Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Auch die Festsetzung eines Volksfests kann beantragt werden.

  •  
  •  
  • Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

    Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-,Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil. 

  •  
  •  
  • Marktgebühren; Erhebung

    Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
  •  
  •  
  • Marktordnung; Erlass

    Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

  •  
  •  
  • Maulkorbzwang und Anleinpflicht; Anordnung

    Bei Hunden, die eine konkrete Gefahr für Menschen oder Hunde darstellen, kann die Gemeinde z. B. eine Leinenfplicht oder einen Maulkorbzwang anordnen.

  •  
  •  
  • Meldebescheinigung; Beantragung

    Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.

  •  
  •  
  • Melderegisterauskunft; Beantragung einer einfachen oder erweiterten Auskunft aus dem Melderegister

    Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft zu beantragen.
  •  
  •  
  • Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister

    Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
  •  
  •  
  • Messen; Informationen

    Messen sind ein wichtigstes Marketinginstrument und wesentlicher Impulsgeber für den nationalen und internationalen Handel mit Gütern und Dienstleistern.

  •  
  •  
  • Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung

    Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.

  •  
  •  
  • Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung

    Wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung droht und Sie aus eigener Kraft trotz Suche keine neue Wohnung in Aussicht haben oder Sie bereits auf Grund eines plötzlichen Ereignisses obdachlos geworden sind, kann Ihnen Ihre Gemeinde verschiedene Hilfestellungen geben.

  •  
  •  
  • Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.
  •  
  •  
  • Öffentliche Grünflächen; Pflege

    Öffentliche Grünflächen haben einen hohen Stellenwert für die Ökologie in den Gemeinden. Sie bieten vielfältigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere und verbessern als Staub-, Abgas- und Lärmfilter das Lokalklima.
  •  
  •  
  • Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

    Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

  •  
  •  
  • Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde

    Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.

  •  
  •  
  • Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeit; Einspruch

    Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.

  •  
  •  
  • Kommunales Organisationsmanagement; Informationen

    Die allgemeine innerbetriebliche Organisation ist eine wichtige interne Verwaltungsaufgabe von Behörden.

  •  
  •  
  • Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen

    Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

  •  
  •  
  • Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

    Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

  •  
  •  
  • Parkgebühren; Zahlung

    Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).

  •  
  •  
  • Kommunale Personalangelegenheiten; Informationen

    Die Personalverwaltung (dazu zählen z. B. Personalgewinnung, Personalbetreuung, Personalentwicklung sowie Stellenbewirtschaftung) ist eine zentrale interne Verwaltungsaufgabe von Gemeinden und Landratsämtern.
  •  
  •  
  • Personalausgaben der Gemeinde; Informationen

    Personalausgaben sind alle Ausgaben, die bei den Gemeinden durch den Einsatz von Beamten und Beschäftigten entstehen.

  •  
  •  
  • Personalausweis; Auskunft über den Bearbeitungsstand

    Wenn Sie einen Personalausweis beantragt haben, können Sie sich über den Bearbeitungsstand informieren.

  •  
  •  
  • Personalausweis; Beantragung

    Deutsche können den Personalausweis bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
  •  
  •  
  • Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

  •  
  •  
  • Personalausweis; Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust

    Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises entweder bei der telefonischen Sperrhotline sperren lassen oder bei der Personalausweisbehörde. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.

  •  
  •  
  • Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel; Auskunft über gespeicherte Daten

    Sie können bei der Personalausweisbehörde Einsicht in die auf dem Chip Ihres neuen Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels gespeicherten Daten verlangen. Sie können sich diese Daten aber auch am eigenen PC zu Hause anzeigen lassen.

  •  
  •  
  • Personalrat der Gemeindeverwaltung; Informationen

    Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten (Arbeitnehmer und Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung. Er wird u.a. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Gemeindeverwaltung gewählt.
  •  
  •  
  • Personenstandsurkunde; Beantragung

    Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus, wenn sie das jeweilige Personenstandsregister führen oder die Personenstandseinträge in anderen bayerischen Standesämtern bereits im elektronischen Personenstandsregister beurkundet wurden.
  •  
  •  
  • Pflegemedaille sowie Dank- und Ehrenurkunde; Einreichung einer Anregung

    Vorschlag von Persönlichkeiten für die Ehrung um ihre besonderen Verdienste um pflegebedürftige Menschen mit Behinderung mit einer Pflegemedaille sowie einer Dank- und Ehrenurkunde.

  •  
  •  
  • Plakate; Informationen über öffentliche Anschläge

    Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.
  •  
  •  
  • Kommunale Poststellenangelegenheiten; Informationen

    Briefsendungen, Pakete und elektronische Nachrichten können von der Poststelle der Behörde entgegengenommen, weiterverteilt oder verschickt werden.

  •  
  •  
  • Kommunale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Informationen

    Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht es kommunalen Behörden, ihre Leistungen bekannt zu machen und ihre Darstellung in der Öffentlichkeit positiv zu unterstützen.
  •  
  •  
  • Prüfungswesen; Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde

    Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen.

  •  
  •  
  • Kommunale Karten und Geodaten; Erhalt

    Für Gemeinden und Landkreise können Karten, Geodaten oder ein Geoinformationssystem zur Verfügung gestellt werden.
  •  
  •  
  • Rafting-Tour; Beantragung einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung und Anzeige

    Rafting-Touren mit Booten länger als 9,20 m sind immer genehmigungspflichtig.
  •  
  •  
  • Kommunale Registraturarbeiten; Informationen

    Die Registratur ist für die Einordnung und Verwaltung von Schriftgut zuständig.
  •  
  •  
  • Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

    Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.
  •  
  •  
  • Reisepass; Auskunft über den Bearbeitungsstand

    Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie sich über den Bearbeitungsstand informieren.

  •  
  •  
  • Reisepass; Beantragung

    Der Reisepass bzw. der vorläufige Reisepass ist ein amtliches Ausweisdokument für Deutsche, der grundsätzlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland benötigt wird und bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.
  •  
  •  
  • Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

  •  
  •  
  • Rentenversicherung; Auskunft und Beratung

    Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.

  •  
  •  
  • Schöffen; Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste

    Schöffen kommen in der Strafjustiz bei den Amts- und Landgerichten zum Einsatz. Die Gemeinden und Jugendämter stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten auf. Bürgerinnen und Bürger können sich bei ihrer Gemeinde bzw. dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt bewerben.
  •  
  •  
  • Schulaufwand; Informationen über Träger

    Der Schulaufwand umfasst die Kosten für den Bau und Betrieb der gesamten Schule sowie den Aufwand für das Hauspersonal. Träger des Schulaufwands ist bei öffentlichen Schulen in der Regel eine Kommune, bei privaten Schulen der jeweilige private Träger (z.B. die Kirche).

  •  
  •  
  • Schulen; Informationen zur Mittagsbetreuung

    Die Mittagsbetreuung wird abhängig von Bedarf und regionalen Gegebenheiten eingerichtet.

  •  
  •  
  • Schüleraustausch; Informationen zu Förderungen

    Der Schüleraustausch soll die internationale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Bereich stärken sowie die fremdsprachliche, interkulturelle und soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

  •  
  •  
  • Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

    Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

  •  
  •  
  • Schülerbeförderung; Durchführung

    Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.
  •  
  •  
  • Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger

    Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.

  •  
  •  
  • Schulwegdienste; Benennung oder Anmeldung

    Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Schüler können sich als Schülerlotse und Schulbuslotse, Erwachsene ehrenamtlich als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter anmelden.

  •  
  •  
  • Sicherheitsrecht; Anordnungen

    Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

  •  
  •  
  • Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

    Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

  •  
  •  
  • Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

    An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

  •  
  •  
  • Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde

    Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.
  •  
  •  
  • Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung

    Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.
  •  
  •  
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
  •  
  •  
  • Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

    Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

  •  
  •  
  • Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

    Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

  •  
  •  
  • Standortberatung; Beratung durch Kommune

    Landratsämter, Städte und Gemeinden können Unternehmer u.a. bei der Suche nach einem geeigneten Standort unterstützen.
  •  
  •  
  • Statistiken; Führung durch die Gemeinde

    Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kommunale Statistiken führen.
  •  
  •  
  • Sterbefall; Anzeige

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

  •  
  •  
  • Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister

    Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.
  •  
  •  
  • Steuererklärung; Bereitstellung von Vordrucken

    Die Steuerverwaltung stellt Formulare und Ausfüllanleitungen für die Steuererklärung und Vordrucke für weitere steuerliche Angelegenheiten zur Verfügung.

  •  
  •  
  • Steuern; Informationen zu Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

    Bayern und der Bund haben eine Reihe steuerlicher Maßnahmen ergriffen, um die Liquidität von Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Ausbreitung des Corona-Virus massiv betroffen sind, zu entlasten. Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu diesen Maßnahmen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen, des Bayerischen Landesamt für Steuern oder bei Ihrem Finanzamt.

  •  
  •  
  • Straßen; Durchführung von Grün- und Gehölzpflege

    Die Grün- und Gehölzpflege dient in aller Regel dem Freihalten des Lichtraumprofiles und der Pflege des Straßenbegleitgrüns. Die Sicht auf Schilder und Verkehrszeichen muss zu jeder Zeit sichergestellt sein.

  •  
  •  
  • Straßenausbaubeiträge; Erhebung

    Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.

  •  
  •  
  • Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

    Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.
  •  
  •  
  • Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung

    Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen.

  •  
  •  
  • Straßenbetriebsdienst; Durchführung

    Die Straßenwärter der Gemeinden, Landkreise, Autobahn- und Straßenmeistereien leisten einen ganz wesentlichen Beitrag für die Verkehrssicherheit und die Funktionsfähigkeit des Straßennetzes.
  •  
  •  
  • Straßennamen und Hausnummern; Vergabe

    Straßennamensschilder und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet. Das Anbringen von Straßennamensschildern ist die Folge einer gemeindlichen Straßenbenennung.

  •  
  •  
  • Straßenreinigung; Durchführung

    Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Gemeinden.
  •  
  •  
  • Straßenreinigungsgebühren; Erhebung

    Zur Deckung der mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst verbundenen Kosten können von den Gemeinden Gebühren erhoben werden.
  •  
  •  
  • Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

    Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

  •  
  •  
  • Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

    Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

  •  
  •  
  • Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

    Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte (untere Straßenverkehrsbehörden).

  •  
  •  
  • Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

    In Bayern sind neben der Bayer. Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden.Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
  •  
  •  
  • Straßenverkehrszählungen; Durchführung

    Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärken wird der Verkehr auf den Straßen in Bayern mit regelmäßigen Straßenverkehrszählungen erfasst. Daneben werden anlassbezogene Sonderzählungen durchgeführt.

  •  
  •  
  • Straußwirtschaft; Anzeige

    Wenn Sie eine Straußwirtschaft betreiben wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.
  •  
  •  
  • Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

    Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.
  •  
  •  
  • Todesbescheinigung; Weitergabe

    Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

  •  
  •  
  • Tourismus; Beratung und Information

    Gemeinden und Landkreise können Bürger und Gäste über die touristischen Angebote informieren und beraten.

  •  
  •  
  • Tourismus; Informationen über Förderungen durch die Gemeinde

    Informieren Sie sich über die Förderungen im Bereich Tourismus durch die Gemeinde.

  •  
  •  
  • Tourismus; Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

    Gemeinden und Landkreise können Aufgaben im Rahmen der touristischen Medien- und Öffentlichkeitsarbeit wahrnehmen.
  •  
  •  
  • Wasserversorgungsanlage; Anzeigen

    Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung einer Wasserversorgungsanlage muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden.

  •  
  •  
  • Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

    Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.
  •  
  •  
  • Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

    Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
  •  
  •  
  • Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

    Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

  •  
  •  
  • Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses

    Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.

  •  
  •  
  • Vereine; Beantragung einer kommunalen Förderung

    Gemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.

  •  
  •  
  • Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften

    Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.

  •  
  •  
  • Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

    Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.
  •  
  •  
  • Versicherung; Abschluss durch die Kommune

    Gemeinden und Landkreise können Versicherungen gegen verschiedene Risiken abschließen.
  •  
  •  
  • Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune

    Gemeinden, Landkreise und Bezirke können für Amtshandlungen Kosten erheben.
  •  
  •  
  • Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten

    Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.
  •  
  •  
  • Volkshochschule; An-, Um- und Abmeldung

    Volkshochschulen (VHS) sind Einrichtungen der öffentlichen Erwachsenenbildung. Die große Bandbreite der Angebote ist ausgerichtet an den Orientierungs-, Bildungs- und Qualifizierungsinteressen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
  •  
  •  
  • Volkshochschule; Erlass von Benutzungsregelungen

    Gemeinden und Landkreise können eine Benutzungsordnung oder Satzung für die Volkshochschule auf Ihrem Gebiet erlassen.
  •  
  •  
  • Volkshochschule; Zahlung der Gebühren

    Der Besuch der Kurse und die Benutzung der Einrichtung der Volkshochschule ist in der Regel gebührenpflichtig.
  •  
  •  
  • Vorschlagswesen; Vorschläge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Weiterentwicklung der kommunalen Behörde

    Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer kommunalen Behörde können zu unterschiedlichen Themen Verbesserungsvorschläge einreichen.
  •  
  •  
  • Wahlhelfer; Berufung

    Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.

  •  
  •  
  • Wahlschein und Briefwahlunterlagen; Beantragung

    Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.

  •  
  •  
  • Wanderlager; Anzeige

    Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.
  •  
  •  
  • Wanderlager; Anzeige durch Nicht-EU-Bürger

    Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.
  •  
  •  
  • Kommunale Wappen und Fahnen; Beantragung der Verwendung

    Wenn Sie das Wappen oder die Fahne einer Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirkes verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der betreffenden Kommune beantragen.

  •  
  •  
  • Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

    Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

  •  
  •  
  • Wasserversorgung; Zahlung von Wasserbeiträgen

    Über Herstellungsbeiträge für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung finanzieren Sie die Errichtung und Bereitstellung einer solchen Einrichtung nach dem Solidarprinzip mit.
  •  
  •  
  • Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr

    Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können z. B. zu Fischsterben führen oder Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.

  •  
  •  
  • Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

    Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser.

  •  
  •  
  • Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses

    Das durch die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung bereitgestellte Wasser können Sie auch zur Gartenbewässerung nutzen.
  •  
  •  
  • Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

    Der Grundstücksanschluss (Wasser) dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.
  •  
  •  
  • Wasserversorgung; Sicherstellung

    Die öffentliche Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser als eine Leistung der Daseinsvorsorge erfolgt durch die Kommunen, Kommunalbetriebe (Wasserversorgungsunternehmen) oder kommunale Zweckverbände.
  •  
  •  
  • Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

    Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.
  •  
  •  
  • Wildschaden; Anmeldung

    Berechtigte können einen Wildschaden bei der zuständigen Gemeinde anmelden.

  •  
  •  
  • Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte

    Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.
  •  
  •  
  • Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten

    Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.

  •  
  •  
  • Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

    Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

  •  
  •  
  • Wohnsitz; Abmeldung

    Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

  •  
  •  
  • Wohnsitz; Anmeldung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
  •  
  •  
  • Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

  •  
  •  
  • Wohnungsaufsicht; Beseitigung von Wohnmissständen

    Die Gemeinden können die Aufgabe der Wohnungsaufsicht eigenverantwortlich wahrnehmen und Mieter bei der Beseitigung von Wohnmissständen unterstützen.
  •  
  •  
  • Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

  •  
  •  
  • Wohnungsmodernisierung; Unterstützung durch Gemeinde

    Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfen zur Wohnungsmodernisierung.
  •  
  •  
  • Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung

    Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.
  •  
  •  
  • Zimmervermittlung; Durchführung

    Die Tourismusbüros von Städten und Gemeinden können Unterkünfte vor Ort vermitteln.
  •  
  •  
  • Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb

    Gemeinden können den Bau oder Erwerb von Wohnraum unterstützen.
  •  
  •  
  • Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung

    Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.

  •  
  •  
  • Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung

    Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.

  •  
  •  
  • Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids

    Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

  •  
  •  
  • Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung

    Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.

  •  
  •  
  • Anliegerbescheinigung; Beantragung

    Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.

  •  
  •  
  • Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan

    Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer in einem Bebauungsplan festgesetzten Ausnahme entspricht, können Sie eine Ausnahme beantragen.
  •  
  •  
  • Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan

    Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen.
  •  
  •  
  • Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids

    Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

  •  
  •  
  • Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

    Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

  •  
  •  
  • Bürgersprechstunde; Anmeldung

    Wenn eine Bürgersprechstunde angeboten wird, können Sie sich für diese anmelden bzw. vorher einen Termin vereinbaren.

  •  
  •  
  • Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

    Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.
  •  
  •  
  • Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten

    Sie können Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Beispielsweise können Sie eine Auskunft über die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die Löschung Ihrer Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen. 

  •  
  •  
  • Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

    Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
  •  
  •  
  • Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.
  •  
  •  
  • Eheurkunde; Beantragung

    Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Eheregisters eine Eheurkunde ausstellen lassen.

  •  
  •  
  • eID-Karte; Beantragung

    Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, können die eID-Karte bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen.
  •  
  •  
  • Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

    Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.
  •  
  •  
  • Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Auskunft

    Sie können eine Auskunft aus dem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

  •  
  •  
  • Freiwillige kommunale Leistung; Beantragung

    In ausgewählten Bereichen können Sie bei kommunalen Behörden eine freiwillige Leistung beantragen.
  •  
  •  
  • Geburtsurkunde; Beantragung

    Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.

  •  
  •  
  • Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung

    Wenn Sie ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art privat halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der Gemeinde.
  •  
  •  
  • Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis

    Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

  •  
  •  
  • Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

    Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
  •  
  •  
  • Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

    Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.

  •  
  •  
  • Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung

    Sie können im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung die Fortführung eines Gewerbebetriebs durch eine stellvertretende Person beantragen.
  •  
  •  
  • Glücksspiel; Durchführung der Aufsicht

    Die Aufsichtsbehörden überwachen die Erfüllung der mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zusammenhängenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und wirken darauf hin, dass die Veranstaltung oder Vermittlung unerlaubten Glücksspiels und die Werbung dafür unterbleiben.

  •  
  •  
  • Heimatkundliche Schriften; Herausgabe

    Die Landkreise und Gemeinden können heimatkundliche Schriften (z. B. Zeitschriften, Blätter) herausgeben.

  •  
  •  
  • Informationsfreiheit; Beantragung einer Auskunft

    Sie können sich Auskünfte über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen einholen.
  •  
  •  
  • Jugendarbeit; Inanspruchnahme von Angeboten

    Junge Menschen können Angebote der Jungendarbeit in Anspruch nehmen.
  •  
  •  
  • Kommunale Fernwärmeversorgung; Beantragung eines Anschlusses

    Sie können sich an das Fernwärmenetz anschließen lassen.
  •  
  •  
  • Kommunale Gasversorgung; Beantragung eines Anschlusses

    Sie können ein Haus an das Gasnetz anschließen lassen.
  •  
  •  
  • Kommunales Archiv; Informationen zur Archivpflege

    Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke regeln die Archivierung der bei ihnen erwachsenen Unterlagen in eigener Zuständigkeit.

  •  
  •  
  • Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung

    Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.
  •  
  •  
  • Lebenspartnerschaftsurkunde; Beantragung

    Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Lebenspartnerschaftsregisters eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen lassen.

  •  
  •  
  • Namen des Kindes; Erklärung

    Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.
  •  
  •  
  • Offene Verwaltungsdaten von Kommunen; Abruf

    Eine kommunale Behörde kann offene Verwaltungsdaten über das Internet bereiststellen.
  •  
  •  
  • Online-Ausweis; Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion

    Sie können die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte zurücksetzen lassen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren.

  •  
  •  
  • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers

    In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.

  •  
  •  
  • Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes

    Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.

  •  
  •  
  • Soziale Angelegenheiten; Auskunft

    Sie können von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.

  •  
  •  
  • Städtebauliche Sanierungsmaßnahme; Beantragung einer Genehmigung

    Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet benötigen Sie für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Grundstück grundsätzlich eine Genehmigung.

  •  
  •  
  • Sterbeurkunde; Beantragung

    Im Todesfall können Angehörige einer verstorbenen Person eine Sterbeurkunde beantragen.

  •  
  •  
  • Ukrainekrise; Informationen über Hilfen

    Sie können sich informieren, mit welchen Hilfeleistungen Sie am besten unterstützen können und lokale Hilfsangebote erfassen.

  •  
  •  
  • Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses

    Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.

  •  
  •  
  • Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

    Das Widerspruchsverfahren ermöglicht in einigen Rechtsbereichen eine verwaltungsinterne Überprüfung der Ausgangsentscheidung.

  •  
  •  
  • Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund

    Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.

  •