Für die Abwasserentsorgung ist die Gemeinde Odelzhausen zuständig.
Es ist zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser zu unterscheiden.
Schmutzwasser
Die abzurechnende Schmutzwassermenge wird anhand der bezogenen Frischwassermenge berechnet. Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Antrag auf Einbau eines Abzugszählers/Gartenwasserzählers die Schmutzwassermenge um das für die Gartenbewässerung verwendete Wasser zu reduzieren. Genaueres hierzu finden Sie in dem dazugehörigen Antragsformular.
Schmutzwassergebühr ab 01.01.2020: 2,27 € / m³
Ansprechpartner:
Frau Stock
Tel. 08134/9308-64
riedl@odelzhausen.de
Antrag auf Einbau eines Abzugszählers/Gartenwasserzähler »
Niederschlagswasser (NSW)
Das Niederschlagswasser wird anhand der versiegelten Flächen in Quadratmeter Ihres Grundstücks bemessen. Sollten Sie neu gebaut, oder Flächen auf Ihren Grundstück neu versiegelt haben, die in den gemeindlichen Kanal eingeleitet werden, so ist ein neuer NSW-Bogen auszufüllen.
Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2020: 0,54 € / m²
Ansprechpartner:
Frau Bübl
Tel. 08134/9308-54
buebl@odelzhausen.de
Unterlagen - Formulare - Satzungen:
Blanko-Formular NSW-Bogen »
Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Odelzhausen (EWS vom 14.12.2022)
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Odelzhausen (BGS-EWS vom 02.12.2019)
Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (BS-VE / EE vom 03.09.2003)