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Bekanntmachung:

Bekanntmachung der Genehmigung der 17. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Odelzhausen "Dietenhausen - Westlich der Baumschule"

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.05.2023 (Fassungsdatum) den Feststellungsbeschluss für die 17. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes  "Dietenhausen - Westlich der Baumschule" beschlossen. 

Das Landratsamt Dachau hat mit Bescheid vom 02.08.2023 diese Fortschreibung genehmigt.

Einbeziehungssatzung „Gaggers – Am Wiesenweg“

 

Verfahren gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und  § 4 Abs. 2 BauGB

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

"Erweiterung Gewerbegebiet - östlich der BAB A8" der Gemeinde Odelzhausen

Auslegung gem.  § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet

Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt,
an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern.

Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet


Ab sofort beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärmaktionsplan (LAP).
Ziel des LAP ist es, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.
In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt.
Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern.

In der jetzt anlaufenden ersten Phase erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre persönliche Lärmsituation mitzuteilen.
Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt,
an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern.

Auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de besteht die Möglichkeit einen Online-Fragebogen auszufüllen.
lternativ kann dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden.
Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten.
In einer zweiten Phase, die voraussichtlich Ende 2023 beginnt, werden die Bürgerinnen und Bürger dann nochmals beteiligt.

Sie bekommen Gelegenheit, sich zu diesen Ergebnissen detailliert zu äußern.
Diese Informationen aus der Bevölkerung aus beiden Phasen fließen dann in die Ausgestaltung der zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern ein.
Der endgültige Lärmaktionsplan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.umgebungslaerm.bayern.de

Bebauungsplan "Östlich der Kreisstraße DAH6" der Gemeinde Odelzhausen

Satzungsbeschluss

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Bekanntmachung:
18. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Sportgelände"
Satzungsbeschluss

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Odelzhausen hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 die von der Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung (OPLA) aus Augsburg ausgearbeitete 
3. Änderung des Bebauungsplanes Odelzhausen Nr. 12 „Sportgelände“ in der Fassung vom 23.03.2023 als Satzung beschlossen.
 

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16. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Odelzhausen und Bebauungsplan „Sondergebiet Feuerwehrhaus Höfa, ehem. Blank Grundstück“

Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB