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23. Februar 2025: Wahlhelfer*innen für die Bundestagswahl


Demokratie heißt mitmachen – auch hinter den Kulissen

Zur Durchführung der Bundestagswahl, die voraussichtlich am Sonntag den 23.02.2025 stattfindet, sind die Vorbereitungen bereits in vollem Gange.

Die Gemeinde Odelzhausen greift gerne auf erfahrene Helfer*innen zurück, möchte aber auch Neueinsteiger*innen die Möglichkeit eröffnen, bei der Wahldurchführung zu unterstützen.

Voraussetzungen:

Sie dürfen Wahlhelfer*in sein, wenn Sie wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind u.a. alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Alle Wahlhelfer*innen erhalten für ihr Ehrenamt bei der Bundeswahl von der Gemeinde Odelzhausen ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ als Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro. Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen sowie deren Stellvertretungen erhalten 50,00 Euro, da sie besonders viel Arbeitslast und Verantwortung tragen.

 

Freiwillige Wahlhelfer*innen melden Sich bitte unter: wahlen@odelzhausen.de

 

 

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