Rathaus – Beitrag vom 13.11.2024
23. Februar 2025: Wahlhelfer*innen für die Bundestagswahl
Demokratie heißt mitmachen – auch hinter den Kulissen
Zur Durchführung der Bundestagswahl, die voraussichtlich am Sonntag den 23.02.2025 stattfindet, sind die Vorbereitungen bereits in vollem Gange.
Die Gemeinde Odelzhausen greift gerne auf erfahrene Helfer*innen zurück, möchte aber auch Neueinsteiger*innen die Möglichkeit eröffnen, bei der Wahldurchführung zu unterstützen.
Voraussetzungen:
Sie dürfen Wahlhelfer*in sein, wenn Sie wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind u.a. alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle Wahlhelfer*innen erhalten für ihr Ehrenamt bei der Bundeswahl von der Gemeinde Odelzhausen ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ als Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro. Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen sowie deren Stellvertretungen erhalten 50,00 Euro, da sie besonders viel Arbeitslast und Verantwortung tragen.
Freiwillige Wahlhelfer*innen melden Sich bitte unter: wahlen@odelzhausen.de