Rathaus – Beitrag vom 21.11.2023
Ab 1. Januar 2024: Kinderreisepass wird abgeschafft
Viele Familien kennen und nutzen ihn – den Kinderreisepass.
Er kann bislang für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden, ist ein Jahr lang gültig und relativ günstig zu haben.
Zum Jahresende ist aber Schluss damit: Ab 1. Januar 2024 dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden.
Denn das Dokument hat keinen Speicherchip, auf dem zum Beispiel die Fingerabdrücke hinterlegt sind. Das führt bei Reisen außerhalb der EU, etwa in die USA, zu Schwierigkeiten.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum gültig. Wer im neuen Jahr mit seinen Kindern verreisen möchte und keinen aktuellen Kinderreisepass mehr hat,
muss ab 1. Januar 2024 aber generell einen regulären Reisepass (Kosten 37,50€) oder Personalausweis (Kosten 22,80€) beantragen.
Diese Reisedokumente sind für Kinder sechs Jahre lang gültig, jährliche Verlängerungen entfallen somit künftig.
ACHTUNG - Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern kann sich innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Reisepass bzw. Personalausweis teilweise schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist – in diesem Fall wird der Ausweis vorzeitig ungültig.
In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument zu beantragen.
Die Gemeinde Odelzhasuen bittet, die neue Sachlage bei der Reiseplanung zu berücksichtigen.
Sollten Sie schon Ihre Reiseplanung für 2024 gemacht haben, dann kommen Sie doch noch in den nächsten Wochen vorbei und beantragen für das Jahr 2024 letzmalig einen Kinderreisepass (Kosten 13,-).
Vorsprachen im Bürgerbüro der Gemeinde Odelzhausen für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist nach Online-Terminvereinbarung möglich.