Rathaus – Beitrag vom 28.07.2025
Hundemarke wird zur Pflicht
Die Gemeinde Odelzhausen gibt zur Kennzeichnung jedes Hundes bei der Anmeldung zur Hundesteuer eine Hundesteuermarke aus.
Außerhalb der Wohnung des Hundehalters oder seines umfriedeten Grundes muss die Hundesteuermarke gemäß § 10 Abs. 3 der Hundesteuersatzung stets mitgeführt werden.
Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass Sie als Hundehalter dazu verpflichtet sind, einem Beauftragten der Gemeinde die Steuermarke jederzeit auf Verlangen vorzuzeigen.
Sollten Sie die Hundesteuermarke verloren haben oder sollte diese unleserlich bzw. beschädigt sein, können Sie sich gerne telefonisch an Frau Stock unter 08134 / 9308-64 oder per Mail unter abgaben@odelzhausen.de wenden. Gerne lassen wir Ihnen nach Mitteilung umgehend eine neue Steuermarke zukommen.