Rathaus – Beitrag vom 16.05.2023
Landtags- und Bezirkswahl 2023 am 08.10.2023
Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.
Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.
Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen geht´s HIER
►Bitte beachten Sie, das die Briefwahlunterlagen nach Ihrer Beantragung per Post zugestellt werden und nicht persönlich im Rathaus abgeholt werden können!!