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Bestimmte Schulwege im Gemeindegebiet Odelzhausen wurden durch das Landratsamt Dachau in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Dachau als nicht gefährlich eingestuft.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Gemeinderat der Gemeinde Odelzhausen hat in einer seiner Sitzungen in 2022 beschlossen, die Schülerbeförderung trotzdem zu übernehmen. 

 

 

Es gilt für das kommende Schuljahr 2023/2024: 

 

 

Vollständige Kostenübernahme:

 

Für alle Grundschüler:innen die mehr als 2km und für alle Mittelschüler:innen sowie Realschüler:innen, die mehr als 3km von der Schule entfernt wohnen ändert sich am gewohnen Prozess der Fahrkartenbestellung nichts.
Die Anträge werden weiter über die Schule an die Schülerinnen und Schüler verteilt sowie weiter bearbeitet und bestellt.

Freiwillige / Teilweise Fahrtkostenübernahme: 

 

- Grundschulkinder der 1. und 2. Klasse, die unter 2km von der Schule entfernt wohnen z.B. Höfa
   (hier übernimmt die Gemeinde die Kosten für das komplette Schuljahr)

 

- Grundschulkinder der 3. und 4. Klasse, die unter 2km von der Schule entfernt wohnen z.B. Höfa
   (hier übernimmt die Gemeinde die Kosten nur für die Wintermonate von November bis einschließlich März)

 

- Mittel- und Realschüler:innen, die unter 3km von der Schule entfernt wohnen z.B. Hadersried 
  (hier übernimmt die Gemeinde die Kosten nur für die Wintermonate von November bis einschließlich März)

 

 

Für die freiwillige / teilweise Kostenübernahme,  besorgen Sie bitte die Fahrkarten ab 01.09.2023 eigenständig
über den Münchner Verkehrsverbund (MVV). 

Die anfallenden Kosten können bei der Gemeinde Odelzhausen mit dem Kostenübernahmeformular (bitte von der Schule im Sekretariat abzeichnen lassen) und einer Kopie der Fahrkarte bzw. den Originalfahrkarten (bei Monatskarten) eingereicht werden.

 

 

 

 

Alle Anträge, Formulare, Links, Downloads und Bestellinformationen
finden Sie am Ende der Seite!

 

 

Bitte besorgen Sie folgende Tickets:

Grundschüler der 1. und 2. Klasse:

 

Für Schülerinnen und Schüler, die unter 2km von der Schule entfernt wohnen z.B. Höfa
365- Euro Ticket MVV Kosten: € 365,- p.a. //  € 36,50 pro Monat 


Hier erhält das Kind bei Vorlage der Fahrkarte den Komplettbetrag von € 365,- durch die Gemeinde Odelzhausen erstattet. 

 

Informationen zur Bestellung des 365- Euro Tickets finden Sie HIER. 

Grundschüler der 3. und 4. Klasse
Mittelschüler:innen
Realschüler:innen

 

 

Für Grund- und Mittelschüler:innen, die unter 2km von der Schule entfernt wohnen z.B. Höfa

Für Mittel- und Realschüler:innen, die unter 3km von der Schule entfernt wohnen z.B. Hadersried 

 

Nach Beschluss werden hier die Kosten für das 365- Euro Ticket nur für die Wintermonate (November bis einschließlich März) von der Gemeinde Odelzhausen übernommen. 

 

Hier gibt es für Sie zwei Optionen:

 

OPTION 1: 
365- Euro Ticket MVV

Kosten: € 365,- p.a. //  € 36,50 pro Monat 


Hier erhält das Kind bei Vorlage der Fahrkarte (Kopie reicht aus) einen Erstattungsbeitrag von € 182,50 (5x36,50€) durch die Gemeinde Odelzhausen. 
Die restlichen Kosten von € 182,50 trägt die Familie. 

 

OPTION 2: 
Monatskarte Ausbildungstarif I (Schüler bis 14 Jahre)


Der Erstattungsbetrag durch die Gemeinde Odelzhausen beträgt € 36,50 pro Monat.

Verkaufsstellen finden Sie HIER. 

Kundenkarte plus Wertmarke können Sie HIER bestellen.

 

 

Bitte beachten Sie, dass Wochenkarten seitens der Gemeinde Odelzhausen nicht erstattet werden, da diese trotz Berücksichtigung der Ferien die teuerste Variante sind.

Bitte beachten Sie, dass das 365- Euro Ticket das ganze Jahr von Ihrem Kind für sämtliche Fahrten im MVV-Verbundgebiet genutzt werden kann (auch in der Freizeit).


Informationen zum 365- Euro Ticket MVV finden Sie HIER
Informationen zur Bestellung finden Sie HIER. 

Download der Formulare:

Bitte beachten Sie:

 

► Das Formular zur Kostenerstattung bitte vor Einreichung von der Schule (Sekretariat) abzeichnen lassen!  

 

Zur Kostenerstattung reichen Sie bitte ebenso eine Kopie des MVV Schreibens bzw. eine Ausweiskopie mit ein
(wichtig ist die Ersichtlichkeit des Schülernamens und des Gültigkeitszeitraums). 

 

 

Leider erreichen uns auch Anträge mit Fahrkarten, die erst zum 1. Oktober 2023 ausgestellt sind. 

 

Bitte beachten Sie, dass ihr Kind so für den Monat September keinen gültigen Fahrausweis besitzt!
    Die Gemeinde erstattet die Kosten dieser Tickets nur für 11 Monate.
    Erstattungszeitram:  1. Oktober´23 bis 31. August´24.